in Waren/Müritz fand im Frühjahr 2023 ein Höhenfeuerwerk während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr statt, und dies fast unvermeidlich in der Nähe von Wald- und Seeflächen.
Auf unsere Anfrage hinsichtlich der Genehmigungspraxis für solche Feuerwerke an den Amtsleiter des Ordnungsamtes während der Ausschusssitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz am 26.05.23 erklärte dieser (sinngemäß zitiert), „dass das Feuerwerk durch eine Firma mit Lizenz durchgeführt wurde. In einem solchen Fall ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zuständig. Von der Kommune wird noch eine Stellungnahme gefordert.“
Bei unserer weiteren Recherche stellten wir dann jedoch fest, dass nicht das StALU, sondern das Landesamt für Gesundheit und Soziales für diese Fragen zuständig ist.
Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen, die wir den Landrat gestellt haben:
- Wird der Landkreis als untere Naturschutzbehörde an entsprechenden Genehmigungsverfahren durch das LAGUS beteiligt?
- Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
- Falls ja, in wie vielen Fällen hat der Landkreis in den letzten 5 Jahren seine Zustimmung erteilt und in wie vielen eine ablehnende Stellungnahme abgegeben? Nach welchen Kriterien wird über eine Zustimmung oder Ablehnung im Einzelfall entschieden?