Heute vor 150 Jahren wurde im Reichsstrafgesetzbuch der § 218 eingeführt. Seitdem Schwangerschaftsabbrüche dadurch kriminalisiert werden, existiert auch der Widerstand gegen diesen Paragrafen. Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden.
Wir fordern:
🏥 Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden.
🏥 Es braucht einen flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine generelle Kostenübernahme.
🏥 Der Schwangerschaftsabbruch muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden.
🏥 Freiwillige Beratungsangebote müssen abgesichert werden.
🏥 Ungewollt Schwangere müssen schnell an gesicherte Infos, auch von Ärzt*innen, die den Eingriff durchführen, kommen: Weg mit 219a
