Spenden

Deine Spende für starke GRÜNE vor Ort

Wir freuen uns über eine Spende per Überweisung.

 

Unsere Kontoverbindung lautet:

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

IBAN: DE74 1505 1732 0036 0073 41

BIC: NOLADE21MST

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte

 

Bitte gib als Verwendungszweck „Spende“, deinen vollständigen Namen und deine Adresse an. Nur so können wir eine Spendenquittung ausstellen.

Wenn du über diese Website spendest, ist deine Zuwendung eine Parteispende; sie wird entsprechend den Regelungen im Parteiengesetz behandelt und dir bestätigt. Über einer Höhe von 10.000 Euro muss sie im Jahresbericht veröffentlicht werden.

Eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung verschicken wir automatisch Anfang nächsten Jahres. Das Finanzamt gewährt für Spenden an Parteien Steuererleichterungen: Spenden von natürlichen Personen bis 1.650 Euro, verheiratet bis 3.300 Euro werden zu 50 Prozent vom Finanzamt durch Abzug von der Steuerschuld erstattet. Darüber hinaus werden weitere Spenden bis zu 1.650 Euro / 3.300 Euro vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen.

Der Grüne Spendenkodex

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Ausführliche Inforamtionen zu diesem Thema erhältst du hier: GRÜNER Spendenkodex

Spendenprüfung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen Spenden nur direkt von den Spender*innen an. Zuwendungen, die auf dem Umweg über Konten Dritter an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.

Barspenden, werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat.

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden an die Präsident*in des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spender*innen erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden im Rechenschaftsbericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, d. h. bei Spendenbeträgen über 10.000 € im Jahr wird die Spende unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spender*in im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.

Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an die Bundestagspräsidentin gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht.

Spenden, die für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spender*innen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden. Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.