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KV Mecklenburgische Seenplatte
11.06.2021

Weitere Klage gegen geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Stavenhagen eingereicht

Gegen die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Stavenhagen hat der Direktkandidat für den Wahlkreis 14 (Landtagswahl, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Stephan Frey, eine zweite Klage beim Verwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Diese greift zahlreiche begangene Verfahrensfehler wie die unzureichende Beteiligung weiterer Träger öffentlicher Belange, nachgeschobene Erklärungen bzw. Stellungnahmen, die in planungsrechtlicher Hinsicht rechtswidrig sind, auf.
Durch die Einreichung einer zweiten Klage, die losgelöst von der bereits eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wird, bietet sich die Möglichkeit, durch zwei unterschiedliche Anhaltspunkte im Hinblick auf die Unzulässigkeit der genehmigten Vorab-Baugenehmigung, das Vorhaben noch zu stoppen.
Stephan Frey: „Die BürgerInnen Stavenhagens und Ivenacks sowie sämtlicher weiterer Umlandgemeinden haben ein Anrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, welches ergebnisoffen zu führen ist. Eine Vorabgenehmigung, die derart viele Verfahrensmängel aufweist, ist weder nach den Regelungen des Baugesetzbuches, des Naturschutzrechts, noch nach den Regelungen des Verwaltungsrechts zulässig. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN steht hierbei an der Seite der BürgerInnen und unterstützt diese aktiv bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.“

Kategorien:Seenplatte
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