Grüne fordern mehr Transparenz im Umgang mit den „Heiligen Hallen“
Im Winter 2019/2020 gab es massive Holzeinschläge unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet „Heilige Hallen“, was zu einem Rückgang von Brutvögeln wie Mittelspecht und Zwergschnäpper führte. Dies wurde im Frühjahr 2020 durch eine Brutvogelkartierung festgestellt. „Das Naturschutzgebiet ‚Heilige Hallen‘ ist Totalreservat und darf nicht fortwirtschaftlich genutzt werden - dies ist wohl auch nicht passiert. Darum herum liegen jedoch auch wertvolle Buchenbestände, die FFH-Gebiet sind. "In diese darf nur so eingegriffen werden, dass sich ihr Erhaltungszustand nicht verschlechtert.", sagt Martin Krell, Sprecher des Kreisverbandes Bündnis90/Die Grünen – Mecklenburgische Seenplatte.
Es ist derzeit unklar, inwieweit die flächigen Eingriffe den Erhaltungzustand der ausgewiesenen FFH-Lebensraumtypen beeinträchtigen. Es ist jedoch zu vermuten, dass sich der Erhaltungszustand verschlechtern wird. „Dies wäre ein Verstoß gegen das ‚Verschlechterungsverbot‘ in FFH-Gebiet“, fährt Krell fort. „Ein sensibler Umgang mit Altbuchenbeständen, noch dazu in FFH-Gebieten, sieht anders aus. Um weiteren Trockenstress zu vermeiden, sollen Buchenwälder grundsätzlich nur noch kleinstflächig und nach den Prinzipien naturgemäßer Waldwirtschaft bewirtschaftet werden.
„Die Naturschutzbehörden sind nur unzureichend eingebunden worden und wir vermissen außerdem die dafür nötige Öffentlichkeitsarbeit des Landesforstes. Es entsteht der Eindruck, dass hier etwas verheimlicht werden soll. Daher fordern wir eine umgehende Transparenzoffensive der Landesforst darüber, wieso, weshalb und warum in diesem Umfang abgeholzt worden ist.“, sagt Krell. „Die Ziele der FFH-RL und der Schutzgebiete müssen Vorrang vor ökonomischen Interessen haben, weshalb auch die Landesregierung ihren Druck auf die Landesforst erhöhen muss.“